Das Lied der Deutschen wird zur deutschen Nationalhymne
Von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben verfasst
Das Lied der Deutschen, auch bekannt als das Deutschlandlied, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 verfasst. Die erste Strophe des Liedes mit dem Incipit "Einigkeit und Recht und Freiheit" wird seit 1990 als deutsche Nationalhymne gesungen.
Hintergrund des Liedes
Das Lied entstand in einer Zeit des politischen Umbruchs und der Suche nach einer nationalen Identität in Deutschland. Die Frankfurter Nationalversammlung hatte 1848 eine konstitutionelle Monarchie und eine gesamtdeutsche Verfassung proklamiert. Vor diesem Hintergrund schuf Hoffmann von Fallersleben ein Lied, das die Einheit und Freiheit Deutschlands besingen sollte.
Bedeutung der Nationalhymne
Das Lied der Deutschen wurde im Laufe der Geschichte mehrfach als Symbol der nationalen Einheit und des Patriotismus verwendet. Während der Weimarer Republik war es die offizielle Nationalhymne. Im Dritten Reich wurde es mit dem Horst-Wessel-Lied kombiniert, der Hymne der NSDAP. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die erste Strophe des Liedes wieder zur Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland erklärt.
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